Bekanntlich wurde über das Vermögen der Firma Grusellabyrinth GmbH am 01.04.2020 ein Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Christian Klein zum Insolvenzverwalter bestellt.

Mit Wirkung zum 01.04.2020 wurde der Geschäftsbetrieb im Rahmen einer übertragenden Sanierung an die Firma Erlebniswelt Grusel GmbH, Chausseestr. 52, 10115 Berlin veräußert. Eine Übertragung der Gutscheine war aus diversen rechtlichen, aber auch tatsächlichen Gründen nicht angezeigt. Überdies ist aufgrund der Corona-Krise nicht absehbar, wann und zu welchem Zeitpunkt eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgen darf. Insofern besteht verständlicherweise kein Anspruch der Gutscheininhaber gegen die Firma Erlebniswelt Grusel GmbH, Berlin. Die Firma Erlebniswelt Grusel GmbH, Berlin, ist aber bemüht im Rahmen der Planungen eine Lösung für Kunden mit Gutscheinen zu erarbeiten. Hierzu wird es zu gegebener Zeit Informationen geben.

Gutscheininhaber haben aber die Möglichkeit Ihren Ausfall als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierzu wird auf die weiteren Informationen hier auf der Homepage verwiesen.

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung per Email auch auf die angegebenen Formalien. Die Anmeldung hat bis zum im Eröffnungsbeschluss genannten Datum am 08.05.2020 zu erfolgen. Auch nachfolgend ist es noch möglich eine Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens nachzumelden. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden. Sofern die Forderung angemeldet wird, ist ausgeschlossen, dass Sie an einer seitens der Firma Erlebniswelt Grusel GmbH angebotenen Lösung teilnehmen.