• Das zuständige Amtsgericht hat wie erwartet zu Anfang Oktober 2020 das
    Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung der FAIR Personal + Qualifizierung GmbH &
    Co. KG aus Ahaus eröffnet.
  • Gläubiger haben die Verantwortlichen der Eigenverwaltung um den Sanierungsexperten Eric
    Coordes beauftragt, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, in dem die weitere Sanierung
    festgeschrieben wird.
  • Zuvor hatten die Gesellschafter des Personaldienstleisters angekündigt, das Unternehmen
    mit seinen 240 Beschäftigten in der Eigenverwaltung weiter zu unterstützen.

Ahaus, 06.Oktober 2020 Das zuständige Amtsgericht Münster hat wie erwartet das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung der FAIR Personal + Qualifizierung GmbH & Co. KG (FAIR P&Q) aus Ahaus zu Anfang Oktober 2020 eröffnet.

Der Personaldienstleister biegt damit auf einen entscheidenden Weg der Restrukturierung ein. Der vom Unternehmen beauftragte Sanierungsexperte Eric Coordes von der MÖNIG Wirtschaftskanzlei hat mit den Gesellschaftern des Unternehmens klar definiert, wie sie die Fair P&Q weiter unterstützen werden.

„Damit haben wir eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, FAIR P&Q über einen
Insolvenzplan zu sanieren und zu entschulden“, sagt Coordes. Der Gläubigerausschuss hat diesem Weg bereits zugestimmt. Coordes und sein Team werden nun in den kommenden Wochen diesen
Sanierungsplan finalisieren und ihn dann zunächst dem Sachwalter Stefan Meyer, dem Gericht und
danach den Gläubigern zur Abstimmung vorlegen. Wenn alles gut läuft, kann der Personaldienstleister dann noch im Dezember das gerichtlich beaufsichtigte Sanierungsverfahren verlassen.

„Uns war bei Antragsstellung im Mai dieses Jahres klar, dass wir Zeit gewinnen müssen, um die corona-bedingten Folgen des Lockdown der Wirtschaft überbrücken zu können,“ sagt Coordes. Entsprechend wichtig war der Blick nach vorne „Wir mussten uns in dieser Phase auf die Zeit nach dem Lockdown vorbereiten, damit wir direkt beim Aufschwung dabei sind. Nur so war es möglich, die etwa 240 Arbeitsplätze zu sichern,“ sagt Geschäftsführerin Angela Frank.

Die Strategie und der eingeschlagene Weg gingen bislang auf: Neben der Umsetzung verschiedener
struktureller Anpassungen beantragten die Verantwortlichen für die Beschäftigten zunächst
Kurzarbeit, später dann Insolvenzgeld. Als die Konjunktur wieder Fahrt aufnahm, stand FAIR P&Q
seinen Kunden mit den entsprechenden Dienstleistungen Personalüberlassung, -vermittlung und –
qualifizierung voll zur Verfügung.

Mit Verfahrenseröffnung muss das Unternehmen nun wieder aus eigener Kraft die Löhne und Gehälter zahlen. „Fair P&Q hat den Lockdown überstanden, ist gut aufgestellt und verdient wieder Geld“, sagt Coordes. Er ist zuversichtlich, dass der Personaldienstleister jetzt auch die kommenden Schritte bewältigt und noch in diesem Jahr wieder frei agieren kann.

Der Personaldienstleister FAIR P&Q hatte aufgrund des Lockdowns durch Covid-19 einen erheblichen Umsatzverlust erlitten, der durch die Gesellschaft nicht weiter aufgefangen werden konnte. FAIR P&Q hatte daraufhin Ende Mai beim Amtsgericht Münster ein Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt und wollte so die Folgen des allgemeinen Lockdowns der Wirtschaft überwinden, sich an den verändernden Markt anpassen und sich auf die Zeit nach Corona vorbereiten. Für dieses Ziel haben sie den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Eric Coordes von der MÖNIG Wirtschaftskanzlei in die Eigenverwaltung der Gesellschaft berufen. Gemeinsam mit der Geschäftsführerin Angela Frank gelang es, während der gesamten bisherigen Restrukturierung den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Das Insolvenzgericht hat Rechtsanwalt Stefan Meyer von der Sozietät PLUTA Rechtsanwalt GmbH zunächst zum vorläufigen Sachwalter und mit der Verfahrenseröffnung zum Sachwalter bestellt. Der sanierungserfahrene Sachwalter Meyer unterstützt das Unternehmen in der Restrukturierung und beaufsichtigt die Eigenverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Über FAIR
Die FAIR P&Q aus Ahaus ist seit dem Jahr 2000 in der Personalüberlassung sowie in der
Personalvermittlung tätig. FAIR stellt seinen Kunden genau das Personal zur Verfügung, das sie für einen bestimmten Zeitraum benötigen. Die Beschäftigten von FAIR sind geschult, sich schnell mit ihrem Know-how in neue Teams zu integrieren, sodass die Unternehmen flexibel auf die Anforderungen des Marktes reagieren können. FAIR bietet seinen Beschäftigten einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Durch regelmäßige Schulungen und Qualifizierungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren Bereichen optimal vorbereitet. Das Unternehmen erwirtschaftete zuletzt einen Jahresumsatz von etwa 16 Millionen Euro. Mehr Informationen: www.fair-ahaus.de

Über die Sozietät MÖNIG Wirtschaftskanzlei
Der in die Eigenverwaltung berufene Rechtsanwalt Eric Coordes ist Partner der bundesweit tätigen Sozietät Mönig Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Münster, Bochum, Bottrop, Bielefeld, Düsseldorf, Dortmund, Großefehn und Soest. Die Sozietät ist unter anderem auf Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen und Unternehmensrecht spezialisiert. Die Experten der Mönig Wirtschaftskanzlei werden regelmäßig bei Restrukturierungen von Unternehmen unterschiedlichster Branchen mandatiert und von den Gerichten zu Insolvenzverwaltern und Sachwaltern bestellt. Mehr Information: www.moenig-wirtschaftskanzlei.de

Über die Pluta Rechtsanwalt GmbH
PLUTA hilft Unternehmen in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen. Seit der Gründung 1982 ist PLUTA stetig gewachsen und beschäftigt heute rund 500 Mitarbeiter in Deutschland, Spanien und Italien. Über 90 Juristen und 40 Kaufleute, darunter viele Rechtsanwälte und Steuerberater mit Mehrfachqualifikationen als Wirtschaftsprüfer, Diplomkaufmann oder Buchprüfer, sorgen für praktikable, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. PLUTA unterstützt insbesondere bei der Sanierung und Fortführung von Unternehmen in Krisen oder Insolvenzsituationen und entsendet bei Bedarf auch Sanierungsexperten in die Organstellung. Weitere Informationen unter www.pluta.net

Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die Verantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt, um vor allem eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen Sachwalter zur Seite gestellt, der das Verfahren beaufsichtigt und bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.

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